Strafrecht & Bußgeldrecht
Strafverteidigung und Bußgeldsachen – diskret und entschlossen. Von Strafbefehl, Anhörungsbogen und Fahrverbot bis zu Wirtschafts- und Verkehrsstrafrecht.
Ein Bescheid, eine Vorladung, eine Durchsuchung oder ein drohendes Fahrverbot — im Straf- und Bußgeldrecht zählt oft jeder Tag. Wir prüfen Ihre Lage und sagen Ihnen ehrlich, welche Möglichkeiten bestehen. Keine Versprechen, sondern eine klare Einschätzung.
Wann Sie handeln sollten
- Strafbefehl oder Bußgeldbescheid erhalten — die Einspruchsfrist beträgt oft nur zwei Wochen ab Zustellung
- Anhörungsbogen oder Vorladung als Beschuldigter
- Drohendes Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft
Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen — RA Wolfgang Bohnen, am Amts- und Landgericht Hanau zu Hause.
Das Erstgespräch ist kostenpflichtig und wird bei einer Mandatsübernahme voll angerechnet. Eine Wahlverteidigung übernehmen wir gegen Vorschuss; in Verkehrs- und Bußgeldsachen meist über Ihre Rechtsschutzversicherung.
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