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Strafrecht & Bußgeldrecht

Strafverteidigung und Bußgeldsachen – diskret und entschlossen. Von Strafbefehl, Anhörungsbogen und Fahrverbot bis zu Wirtschafts- und Verkehrsstrafrecht.

Ein Bescheid, eine Vorladung, eine Durchsuchung oder ein drohendes Fahrverbot — im Straf- und Bußgeldrecht zählt oft jeder Tag. Wir prüfen Ihre Lage und sagen Ihnen ehrlich, welche Möglichkeiten bestehen. Keine Versprechen, sondern eine klare Einschätzung.

Wann Sie handeln sollten

  • Strafbefehl oder Bußgeldbescheid erhalten — die Einspruchsfrist beträgt oft nur zwei Wochen ab Zustellung
  • Anhörungsbogen oder Vorladung als Beschuldigter
  • Drohendes Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft

Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen — RA Wolfgang Bohnen, am Amts- und Landgericht Hanau zu Hause.

Das Erstgespräch ist kostenpflichtig und wird bei einer Mandatsübernahme voll angerechnet. Eine Wahlverteidigung übernehmen wir gegen Vorschuss; in Verkehrs- und Bußgeldsachen meist über Ihre Rechtsschutzversicherung.

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Strafrecht-Soforthilfe

Bei Bescheid, Vorladung oder Durchsuchung zählt die Frist. Schildern Sie Ihren Fall — kostenlos, wir melden uns sofort.

Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ein Mandat kommt erst mit ausdrücklicher Beauftragung zustande. Pflichtangaben: siehe Impressum / Datenschutz.

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